Die faszinierende Welt der Whisky Fässer
Alles über Fassarten, Vorschriften und ihre Geheimnisse
Ein spannendes Kapitel des schottischen Whiskyrechts ist die Festlegung, welche Fässer für die Reifung benutzt werden dürfen. Und das ist tatsächlich genau geregelt, wie's sich für die Schotten gehört.
🧾 Fassverbot – Was darf Scotch nicht?
Oder: Die tragische Geschichte von Ouzo, Eierlikör und Pflaumenbrand
Stell Dir vor, Du bist ein Eichenfass. Du hast Dein Leben lang Rum oder Sherry beherbergt. Dann wirst Du leer gemacht – und wartest auf deine nächste große Liebe: einen jungen, neugierigen Scotch, der in Dir reifen will.

Und dann... kommt jemand und sagt:
"Lass uns vorher mal Ouzo reinfüllen."
BZZZT. Game over. Du bist disqualifiziert.
❌ Ouzo: Wieso DAS denn?
Weil Du nicht reifst. Du wirst gebrannt, aromatisiert, abgefüllt. Kein Holz, kein Warten, keine Transformation. Du bist ein Schnellstarter – und Scotch spielt in der Champions League der Geduld.
Nach den "Scotch Whisky Technical File" dürfen Fässer zur Reifung von Scotch Whisky nur dann verwendet werden, wenn sie zuvor eine Flüssigkeit enthielten, die selbst reifen konnte – also:
Erlaubte Vorbelegungen:
- Wein (z. B. Rotwein, Weißwein)
- Likörwein (z. B. Sherry, Port, Madeira)
- Bier & Ale
- Rum
- Traubenbrände (z. B. Cognac)
- Whisky (z. B. aus den USA, Irland, Japan usw.)
Das Ziel ist klar: Die Flüssigkeit im Fass muss alkoholisch, gereift und lebensmittelecht sein – und darf keinen dominanten Fremdgeschmack mitbringen, der dem Whisky seine "Schottischkeit" raubt.
Nicht erlaubt sind Fässer, die mit folgenden Inhalten belegt waren:
- Spirituosen aus Steinobst (z. B. Kirschwasser, Pflaumenbrand)
- Kräuterspirituosen (z. B. Ouzo, Pastis, Absinth)
- Aromatisierte Liköre
- Säfte, Sirups, Sirupweine
- Nicht-gereifte Produkte (wie Fruchtschnaps oder aromatisierte Alcopops)
Warum? Das Ganze dient dem Schutz der charakteristischen Qualität des Scotch – und soll verhindern, dass jemand auf die Idee kommt, z. B. ein "Lakritz-Ouzo-Finish" rauszuhauen und das dann Scotch zu nennen.
Ausserdem besteht bei Steinobst eine (wenn auch sehr geringe) Gefahr, dass sie Gifte enthalten können.
🎩 Interessanter Sonderfall: Tequila und Mezcal
Lange Zeit war es umstritten, ob Fässer mit gereiftem Tequila (z. B. Reposado oder Añejo) zulässig sind. Inzwischen scheint es eine Grauzone oder vorsichtige Öffnung zu geben – ich habe bereits eine Abfüllung im Tequila-Finish erleben dürfen:

Glasgow 1770 Tequila Finish
🧠 Fazit:
Nur Fässer, die selbst in einem Reifekontext stehen, dürfen bei der Reifung von Scotch mitspielen – weil sie ein Aromaprofil beitragen, das als natürlich und traditionell anerkannt ist.
- Fässer müssen vorher mit einer gereiften, alkoholischen Flüssigkeit belegt gewesen sein
- Ouzo, Kirschwasser & Co. sind tabu, da sie entweder zu stark aromatisieren oder nicht als "gereifte Produkte" gelten
- Ziel ist ein kalkulierbarer Einfluss auf den Geschmack, der zum Scotch-Profil passt